Rechtsprechung
   BPatG, 10.12.2003 - 28 W (pat) 149/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,25949
BPatG, 10.12.2003 - 28 W (pat) 149/02 (https://dejure.org/2003,25949)
BPatG, Entscheidung vom 10.12.2003 - 28 W (pat) 149/02 (https://dejure.org/2003,25949)
BPatG, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - 28 W (pat) 149/02 (https://dejure.org/2003,25949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,25949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 10.12.2003 - 28 W (pat) 149/02
    In systematischer Sicht hat damit die Regelung in § 3 Abs. 2 MarkenG den Charakter einer unwiderleglichen Vermutung für den Mangel der Schutzfähigkeit von Formmarken, um - wie der EuGH (GRUR 2002, 804 - Philips) ausgeführt hat - Monopole für technische Lösungen im Interesse der Mitbewerber zu verhindern, nachdem die allgemeine Markenfähigkeit sehr weit gefasst und auch so weit zu verstehen ist (vgl Ströbele/Hacker, aaO § 3 Rdn 96).

    Nach den vom EuGH in seiner bereits genannten Entscheidung vom 18. Juni 2002 (GRUR 2002, 804 ff), die allerdings entgegen dem Vorbringen der Antragstellerin keine eindeutige Aussage zur Frage der Technizität der dort streitigen Marke enthält, verbindlich festgelegten Auslegungskriterien zur inhaltlich identischen europäischen Regelung ist die Form der Ware als Marke dann nicht markenschutzfähig, wenn nachgewiesen wird, dass die wesentlichen funktionellen Merkmale dieser Form nur ihrer technischen Wirkung zuzuschreiben sind, wobei Alternativformen mit gleicher technischer Wirkung unbeachtlich sind.

  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 25/98

    Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)

    Auszug aus BPatG, 10.12.2003 - 28 W (pat) 149/02
    Die Frage der Technizität nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG unterliegt damit auch bei einer auf Deutschland erstreckten IR-Marke grundsätzlich einer unbeschränkten Prüfung im Erstreckungs- wie Löschungsverfahren (so auch inzident BGH GRUR 2001, 418 - Montre).
  • BGH, 05.04.1990 - I ZB 7/89

    "IR-Marke FE"; Inländischer Schutz einer Marke

    Auszug aus BPatG, 10.12.2003 - 28 W (pat) 149/02
    In der Vergangenheit kam dem tellequelle-Schutz beispielsweise Bedeutung im Zusammenhang mit dem alten Warenzeichengesetz zu, wo durch § 4 Abs. 2 Nr. 1 2. Alt. WZG Buchstaben und Zahlen generell vom Markenschutz ausgeschlossen waren, einem Erstreckungsgesuch von IR-Buchstaben-Marken in Deutschland diese Vorschrift im Hinblick auf Art. 6 quinquies PVÜ aber nicht in dieser Allgemeinheit, sondern nur dann entgegengehalten werden konnte, wenn der Buchstabenkombination die Unterscheidungskraft fehlte oder ein konkretes Freihaltungsbedürfnis vorlag (vgl BGH GRUR 1991, 838, 839 - FE).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht